Ausschüsse

 

In den Ausschüssen findet der Großteil der Arbeit des Parlamentes statt - die Ausschussarbeit ist im Gegensatz zu den Plenarsitzungen (den Sitzungen also, in denen das ganze Parlament, das Plenum also, mehrmals im Semester zusammenkommt und über die anstehenden Themen berät und ggf. entscheidet) nicht grundsätzlich öffentlich.

Neben dem Haushaltsausschuss, dem Härtefallausschuss und dem Wahlausschus, die feste Ausschüsse sind und in jeder Legislaturperiode existieren, bestehen in der aktuellen Legislaturperiode  noch der Ausschuss Politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit (PBÖ) und der Ausschuss Nachhaltige Hochschule (NaHo).

Härtefallausschuss

Die Härtefallordnung und die Antragsformulare wurden vom StuPa zu diesem Semester (SoSe 2022) geändert.

Bei Fragen oder akuten Anliegen meldet euch gerne per Mail bei uns (haertefall(at)stupa-hfmt-koeln(dot)de).

Da wir in der Ordnung einiges ändern mussten, was auch die verschiedenen Gründe, aus denen Anträge gestellt werden können, betrifft, möchten wir euch nun einmal die Änderungen und Gründe dafür erklären:

In der alten Fassung gab es die Möglichkeit, dass Studierende einen Antrag stellen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und daher den Betrag zurückerstattet bekommen, damit es für Sie möglich ist, weiter zu studieren bzw. sie weniger Probleme haben. Die andere Möglichkeit war wegen der „Unzumutbarkeit der Nutzung“ einen Antrag zu stellen, da man das Ticket aus unterschiedlichen Gründen nicht benötigt, beispielsweise zwar eingeschrieben ist, aber nicht mehr aktiv Kurse belegt und in einer anderen Stadt wohnt oder eine andere gleichwertige Fahrtberechtigung besitzt. Diese zweite Möglichkeit der Antragstellung ist in der neuen Ordnung nicht mehr möglich.

Die Erstattungen für diese Fälle wurden in der Vergangenheit genau wie die der finanziellen Härte aus dem Härtefallbeitrag gezahlt, in den jeder Studierende mit dem Semesterbeitrag 2 Euro einzahlt. Wir finden es ungerecht, dass aus dem Topf, der dafür gedacht ist, Studierenden in einer finanziellen Notlage zu helfen, alle anderen Fälle auch abgedeckt wurden und diese so von allen Studierenden mitgetragen werden mussten.
Der Beitrag müsste bei immer mehr Anträgen, wie sie in den letzten Semestern aus den bekannten Gründen (Pandemie) eingingen, dann für alle Studierenden erhöht werden.

Es gibt leider auch keine Möglichkeit das Geld für die nicht genutzten Tickets von der Deutschen Bahn zurückerstattet zu bekommen, da eine vertragliche Abnahmepflicht der Tickets für alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden gilt. Wir sind im Gespräch mit den Verkehrsbetrieben, die Verträge so zu ändern, dass in bestimmten Fällen eine Ausnahme von dieser Abnahmepflicht gemacht werden kann, es ist aber noch nicht absehbar, ab wann dies der Fall sein wird.

Für die Studierenden, die von diesem wegfallenden Punkt betroffen sind, gibt es aber immer noch die Möglichkeit einen Antrag wegen „finanzieller Härte“ zu stellen, wenn sie sich das Ticket aus finanziellen Gründen nicht leisten können.

Wir hoffen wir konnten euch die Gründe für die Änderungen nachvollziehbar erklären.
Bei Fragen meldet euch gerne bei uns.

Euer Härtefallausschuss (Franka Meyer, Lukas Schumacher, Felix Läpple)

Härtefallordnung / Formulare: