Das Studierendenparlament

 

Das Studierendenparlament (StuPa) ist die Legislative und damit das höchste beschlussfassende Gremium der studentischen Selbstverwaltung an der HfMT Köln. Seine Mitglieder werden einmal im Jahr, zum Ende des Sommersemesters, von den Studierenden gewählt und können aus allen Fachbereichen und Standorten kommen; aktuell sind es 7 Studierende. Aus seinen Reihen wählt das StuPa einen Präsidenten / eine Präsidentin und eine Stellvertretung, die die Sitzungen leiten. Außerdem gibt es einen festen Schriftführer, die für die Protokolle zuständig sind.

Die Aufgaben des StuPa sind vielfältig. Die Wichtigste ist die Wahl und Kontrolle des AStAs. Dafür prüft das StuPa den durch den AStA aufgestellten Haushaltsplan der Studierendenschaft und stimmt über ihn ab.

Das StuPa gliedert sich in verschiedene Ausschüsse, in denen die Mitglieder eigenverantwortlich arbeiten. Feste Ausschüsse sind der Haushaltsausschuss, der sich intensiv mit der Prüfung des Haushaltsplans auseinandersetzt, der Härtefallausschuss, der Studierenden in finanziellen Nöten die Rückerstattung der Semesterticketgebühr ermöglicht. Zusätzlich existieren momentan der Wahlausschuss, der die Wahl des StuPa Ende des Sommersemesters organisiert, der Ausschuss für Politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit (PBÖ) und der Nachhaltigkeitsausschuss, der in enger Zusammenarbeit mit den AStA-Referent*innen Veranstaltungen und Projekte wie beispielsweise das Adventscafé mitgestaltet.

Plenumssitzungen finden dreimal im Semester statt und sind im Allgemeinen öffentlich. Feste Tagesordnungspunkte der Sitzungen sind die Berichte aus den Ausschüssen wie auch aus dem AStA. Zusätzlich werden dort in Absprache mit den anwesenden AStA-Referent*innen wichtige Probleme aus der Studierendenschaft diskutiert und Strategien zur Lösung ausgearbeitet. Seltener werden Ordnungen der Studierendenschaft (z. B. Satzung, Geschäftsordnung, Wahlordnung, Beitragsordnung) überarbeitet und verabschiedet.

Alle Studierenden haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich für das StuPa aufstellen zu lassen, sofern sie nicht beurlaubt oder als Zweithörer*innen eingeschrieben sind. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.